Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutzgrundverordnung/ EU General Data Protection Regulation (EU DSGVO / EU GDPR) in Kraft. Womöglich fragen Sie sich jetzt, was Sie das angeht? Wahrscheinlich eine ganze Menge!
Die EU DSGVO (Datenschutzverordnung) entfaltet unter gewissen Voraussetzungen extraterritoriale Wirkung. Insbesondere Schweizer Unternehmen, welche in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten, fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der EU Datenschutzverordnung. Dies gilt selbst dann, wenn das betreffende Unternehmen in der EU über keine Niederlassung verfügt. Die NZZ schreibt in ihrem Artikel vom 14.7.2017: „Selbst eine kleine Weinhandlung in der Schweiz, die ihre Produkte EU-Bürgern verkauft (Marktortprinzip), oder eine nationale Website, deren Preise nicht nur in Franken angegeben sind oder die Liefer- und Zahlungskonditionen für Ausländer erwähnt, fällt darunter. Auch eine Service-Hotline in der EU oder das Analysieren des Surfverhaltens von EU-Bürgern zu Marketingzwecken (Verhaltensbeobachtung) reichen bereits aus, um als Schweizer Firma in der Schweiz unter das EU-Gesetz zu fallen.“
Verstösse gegen die DSGVO https://www.soxes.ch/soxesloginkönnen im Extremfall mit drakonischen Sanktionen geahndet werden. Vorgesehen sind Bussen von bis zu EUR 20‘000‘000.- oder bei Unternehmen von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Unter der EU DSGVO sind beispielsweise folgende Pflichten einzuhalten:
- Benennung von EU-Vertreter und internem Datenschutz-Verantwortlichen
- Dokumentationspflichten
- Informationspflichten im Zeitpunkt der Datenbeschaffung
- Privacy by Design (Datenschutz durch Technikgestaltung)
- Privacy by Default (Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen)
- Datenschutz-Folgeabschätzung (Data Protection Impact Assessment)
- Meldepflicht bei Datenschutz-Pannen (innert 72h)
- Und einige mehr
Die beschriebene Gesetzesänderung wird für Schweizer Firmen in naher Zukunft ebenfalls grosse Auswirkungen haben.
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